Zusatz-AGB (B2C)
Garten-Baukasten – Pflege- & Abo-Verträge für Privatkunden


(Stand: 01.01.2026)

 

Diese Zusatz-AGB gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gärtnerei Koch

für alle Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) über den Garten-Baukasten (modulare Garten-und Rasenpflege mit wiederkehrenden Leistungen). Bei Widersprüchen gehen diese Zusatz-AGB vor.


§1 Geltungsbereich

(1) Diese Zusatz-AGB gelten ausschließlich für Privatkunden.

(2) Sie betreffen Pflegeverträge und Abonnements im Rahmen des Garten-Baukastens.


§2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die regelmäßige Pflege von Garten- und Außenanlagen.

(2) Art, Umfang und Häufigkeit ergeben sich aus dem individuellen Angebot,

   den gewählten Modulen und diesen AGB.

(3) Es handelt sich um Pflegeleistungen, nicht um einen Werkvertrag mit garantiertem   Ergebnis.


§3 Module und Leistungsumfang

(1) Buchbare Module sind insbesondere:

– Rasenpflege (z. B. Düngung, Vertikutieren, Aerifizieren)

– Bewässerung (Wartung, Inbetriebnahme, Winterfest)

– Gehölz- und Baumschnitt

– Heckenschnitt

– individuell vereinbarte Zusatzleistungen


(2) Nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:

– Reparaturen und Ersatzteile

– bauliche oder technische Veränderungen

– Entsorgung außergewöhnlicher Mengen

– Not- oder Sondereinsätze


§4 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Mindestlaufzeit: 12 Monate.

(2) Automatische Verlängerung um 12 Monate,

   sofern nicht mit 4 Wochen Frist gekündigt.

(3) Kündigung in Textform (z. B. E-Mail).


§5 Termine und Witterung

(1) Termine sind unverbindliche Richttermine.

(2) Leistungen können witterungs-, boden- oder vegetationsbedingt verschoben werden.

(3) Natur- und Witterungseinflüsse stellen keinen Mangel dar.


§6 Preise und Preisanpassung

(1) Es gelten die vereinbarten Baukastenpreise.

(2) Preisanpassungen sind zulässig bei:

– Lohnkostensteigerungen

– Material- oder Entsorgungskosten

– gesetzlichen Abgaben

(3) Maximal 5 % pro Jahr, mit 4 Wochen Vorankündigung.


§7 Zahlungsbedingungen

(1) Abrechnung nach Vereinbarung:

– monatlich

– jährlich im Voraus

– per Rechnung mit Zahlungsziel 14 Tage

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug dürfen Leistungen ausgesetzt werden.

   Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.


§8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde schafft alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung.

(2) Insbesondere sicherzustellen:

– freier Zugang zu allen Pflegeflächen

– geöffnete Tore und Zufahrten

– funktionsfähige Wasser- und Stromanschlüsse

– Sicherung von Haustieren

– Freihalten der Flächen von Hindernissen


(3) Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen auf:

– unterirdische Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Drainagen)

– Bewässerungs- oder Mähroboterleitungen

– bekannte Schadstellen, Gefahrenquellen oder Vorschäden

– besondere Pflegehinweise


(4) Für nicht erkennbare oder nicht mitgeteilte Gegebenheiten wird keine Haftung übernommen.

(5) Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung berechtigen den Anbieter,

   Leistungen zu verschieben, Mehrkosten anzukündigen oder den Einsatz als erbracht zu werten.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Pflegeergebnisse, die durch fehlende Mitwirkung,

   Fremdeingriffe oder außergewöhnliche Nutzung beeinträchtigt werden.


§9 Haftung

(1) Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Keine Haftung für natürliche Pflanzenentwicklung,

   witterungsbedingte Schäden oder Vorschäden.


§10 Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt,

dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt (§ 356 Abs. 4 BGB).


§11 Moduländerungen

Moduländerungen sind monatlich oder quartalsweise möglich

und gelten ab dem folgenden Abrechnungszeitraum.


§12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist Deutschland, 15741 Bestensee.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.