Zusatz-AGB (B2B)
Garten-Baukasten – Pflege- & Rahmenverträge für Geschäftskunden


(Stand:01.01.2026)

 

Diese Zusatz-AGB gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gärtnerei Koch

für alle Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB) über den Garten-Baukasten

(modulare Garten- und Rasenpflege mit wiederkehrenden Leistungen).

Bei Widersprüchen gehen diese Zusatz-AGB vor.


§1 Geltungsbereich

(1) Diese Zusatz-AGB gelten ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen

   des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(2) Verbraucher sind ausdrücklich ausgeschlossen.


§2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die laufende Pflege von Garten- und Außenanlagen

   im Rahmen eines Pflege- bzw. Rahmenvertrags.

(2) Art, Umfang und Häufigkeit der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot,

   dem Pflegeplan, den gebuchten Modulen und diesen AGB.

(3) Es handelt sich um Dienst- bzw. Pflegeleistungen, nicht um Werkleistungen.

   Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.


§3 Module und Leistungsumfang

(1) Buchbare Module sind insbesondere:

– Rasenpflege (z. B. Düngung, Vertikutieren, Aerifizieren)

– Bewässerung (Wartung, Inbetriebnahme, Winterfest)

– Gehölz- und Baumschnitt

– Heckenschnitt

– Zusatz- und Sonderleistungen nach Vereinbarung


(2) Nicht Bestandteil der Module sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart:

– Reparaturen, Ersatzteile und Materiallieferungen

– bauliche, technische oder statische Veränderungen

– Entsorgung außergewöhnlicher Mengen

– Notfall-, Bereitschafts- oder Sondereinsätze


§4 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Mindestlaufzeit: 12 Monate

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate,

   sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monate

   zum Laufzeitende gekündigt wird.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.


§5 Termine, Witterung und Priorisierung

(1) Termine sind unverbindliche Richttermine.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Einsätze nach Witterung,

   Vegetationsstand und betrieblicher Auslastung zu priorisieren.

(3) Witterungs- und naturbedingte Verschiebungen stellen keinen Mangel dar.


§6 Preise und Preisanpassung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(2) Preisanpassungen sind zulässig bei:

– Lohn- und Lohnnebenkostensteigerungen

– Material-, Entsorgungs- oder Energiekosten

– gesetzlichen oder tariflichen Änderungen

(3) Die Preisanpassung ist begrenzt auf 10 % pro Jahr

   und wird mindestens 30 Tage vorher angekündigt.


§7 Zahlungsbedingungen

(1) Die Abrechnung erfolgt nach Vereinbarung:

– monatlich

– quartalsweise

– jährlich im Voraus

– per Rechnung mit Zahlungsziel 14 Tage

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt,

   Leistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

   Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB bleiben vorbehalten.


§8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Kunde schafft alle Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung.

(2) Insbesondere sicherzustellen:

– freier Zugang zu allen Pflegeflächen

– geöffnete Tore und Zufahrten

– funktionsfähige Wasser- und Stromanschlüsse

– Sicherung von Tieren

– Freihalten der Flächen von Hindernissen


(3) Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten hinzuweisen auf:

– unterirdische Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Drainagen)

– Bewässerungs- oder Mähroboterleitungen

– bekannte Schadstellen, Gefahrenquellen oder Vorschäden

– besondere Pflegehinweise

- Sicherstellung interner Freigaben und Ansprechpartner

– Information über Leitungen, Einbauten, Gefahrenquellen

– Koordination mit Drittfirmen


(4) Für nicht erkennbare oder nicht mitgeteilte Gegebenheiten wird keine Haftung übernommen.

(5) Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung berechtigen den Anbieter,

   Leistungen zu verschieben, Mehrkosten anzukündigen oder den Einsatz als erbracht zu werten.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Pflegeergebnisse, die durch fehlende Mitwirkung,

   Fremdeingriffe oder außergewöhnliche Nutzung beeinträchtigt werden.



§9 Haftung

(1) Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur

   bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

   begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Keine Haftung für:

– witterungsbedingte Schäden

– natürliche Pflanzenentwicklung

– Vorschäden oder Fremdeingriffe


§10 Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da der Vertrag ausschließlich

mit Unternehmern geschlossen wird.


§11 Moduländerungen

Moduländerungen sind quartalsweise / zum Laufzeitende möglich

und gelten ab dem folgenden Abrechnungszeitraum.


§12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist Sitz des Unternehmens.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein,

   bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.